Ihre Kärntner Gastgeber freuen sich, Sie wieder willkommen zu heißen! Endlich die Freiheit spüren & erleben - bei einem einfachen & sicheren Urlaub auf der Südseite der Alpen.
Ihre Kärntner Gastgeber freuen sich, Sie wieder willkommen zu heißen! Endlich die Freiheit spüren & erleben - bei einem einfachen & sicheren Urlaub auf der Südseite der Alpen.
Die drei "G" beziehen sich auf Genesen, Geimpft, Getestet. Im Sinne der 3-G-Regel sind die Nachweise für geimpfte, genesene und getestete Personen einander gleichgestellt, unterscheiden sich jedoch in ihrem Gültigkeitszeitraum. Auf Grund der epidemiologischen Situation kann es zu unterschiedlichen Varianten der 3-G-Regel kommen. Mehr Informationen finden Sie wie folgt
In allen touristischen Bereichen (Gastronomie, Hotellerie, Freizeit- und Sporteinrichtungen etc.) ist ein 3G-Nachweis nicht mehr notwendig. Es gibt auch keine pandemiebedingten Sperrstunden & Personenobergrenzen mehr.
Beim Besuch von Krankenhäusern, Alten-, Pflege- & Behindertenheimen benötigen Sie einen 2G-Nachweis (geimpft/genesen) und einen gültigen PCR-Test.
Erst mit einer abgeschlossenen Impfserie gilt eine erhaltene Corona-Schutzimpfung in Österreich als Nachweis im Sinne der 2-G-Regel. Bei Genesenen mit einer Teilimpfung gilt das Impfzertifikat ab dem Impftermin.
Mehr Informationen finden Sie wie folgt
Unter 12-Jährige sind von der 3-G-Nachweispflicht ausgenommen.
Seit 16. Mai 2022 ist die Einreise nach Österreich ohne 3-G Nachweis möglich. Diese Regelung gilt für die Einreise aus allen Ländern.
Zu den derzeit gültigen EinreisebestimmungenJeder Urlaubsgast (egal ob Inland oder Ausland) kann sich kostenlos bei teilnehmenden Supermärkten und Apotheken fünf Stück Gurgel-PCR-Tests/Monat kostenlos abholen. Eine Registrierung über das in Kärnten verwendete Gurgeltest-System https://test.zmdx.at/ ist dafür notwendig. Gäste aus dem Ausland lassen das Feld „Sozialversicherungsnummer“ einfach leer. Bei Adresse kann auch die des Hotels angegeben werden.
Die zu Hause/im Hotelzimmer durchgeführten Tests können in teilnehmenden SPAR-Filialen (Supermarkt) oder Apotheken zur Analyse abgegeben werden.
Eine Liste der teilnehmenden Spar-Filialen & Apotheken finden Sie HIER. Das Ergebnis wird digital (per SMS/E-Mail) nach ca. 24 Stunden mitgeteilt.
Bei der Anmeldung zu einem Test ist die Adresse der Unterkunft (zB. des Hotels) anzugeben.
Bei Verdacht auf Covid-19 bleiben Sie zu Hause/in Ihrer Unterkunft und melden Sie sich bitte unbedingt unter https://www.141.at/covidverdacht/ an. Alternativ gibt es noch die Gesundheitstelefonnummer +43 1450. Diese ist jedoch oft überlastet. Das Meldesystem ist auch für Gäste/Touristen kostenlos.
Seit 01.08.22 gibt es bei einer Corona-Erkrankung keine verpflichtende Quarantäne mehr. Wenn Sie sich trotz positivem Corona-Ergebnis gesund fühlen, dürfen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Zimmer verlassen, sofern Sie eine FFP-2 Maske tragen. Betretungsverbote gibt es für Krankenanstalten, Pflege-, Behinderten- und Kureinrichtungen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Volksschulen und Horte. Die Maske darf nur im Freien und bei zwei Metern Sicherheitsabstand abgenommen werden. Die Krankheit bleibt trotzdem meldepflichtig.
FFP2-Pflicht gilt in folgenden Bereichen:
Ausführliche Informationen finden Sie wie folgt
Bis zu einem Alter von 5 Jahren sind Kinder von der Maskenpflicht befreit. Kinder zwischen 6 und 13 Jahren dürfen statt der FFP2-Maske einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Ab dem 14. Lebensjahr ist eine FFP2-Maske zu tragen.
Derzeit ist eine FFP2-Maske vorgeschrieben. Ein normaler Mund-Nasenschutz reicht nicht aus.
In einigen Gemeinden & Bezirken gelten zusätzliche Schutzmaßnahmen. Genaue Informationen, wo zusätzliche Maßnahmen zum Schutz vor Covid-19 gelten, finden Sie
auf dieser Seite der Bundesregierung
Bitte beachten Sie außerdem örtliche Aushänge und führen Sie immer einen Mund-Nasen-Schutz mit sich.
Online Verdachtsfallmeldung: https://www.141.at/covidverdacht/
Internationale Notrufnummer: 112
Gesundheitsnummer: +43 1450
Wirtschaftskammer Kärnten: +43 5 90 904 808
Wirtschaftskammer Österreich: +43 590 900 4352
AGES: +43 800 555 621, aus dem Ausland: +43 1 3860 555
Tourismus-Servicestelle im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus: tourism@bmlrt.gv.at
Trotz größter Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt kann die Kärnten Werbung keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dieser Seite dargestellten Informationen geben. Diese Webseite ersetzt keinesfalls die behördlichen Informationskanäle und gesetzliche Verordnungen. Da sich die Gesamtsituation (Reisewarnungen, Lockdowns etc.) sehr schnell ändern kann, informieren Sie sich im Bedarfsfall bitte bei den zuständigen behördlichen Stellen über die aktuell geltenden Bestimmungen.