Haustiere
Geschäftszeiten
Richtgeschwindigkeiten
Wichtige Telefonnummern
Verkehrsfunk
Verkehrsunfälle
Wildes Camping
Ärztliche Versorgung
Arztpraxen sind in fast allen Kärntner Gemeinden vorhanden, Krankenhäuser gibt es in allen größeren Orten und Städten. Urlauber können sich auf Auslandskrankenscheinen ihrer heimatlichen Krankenkassen behandeln lassen.
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Haustiere
Mitbringen (nach Rücksprache mit dem jeweiligen Camping-Betreiber) möglich. Tollwutimpfzeugnis (nicht älter als ein Jahr und min. 30 Tage vor Einreise datiert). Alle Hunde müssen in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden.
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Geschäftszeiten
Die Geschäfte in Kärnten sind im allgemeinen montags bis freitags von 8 - 18 Uhr geöffnet, außerhalb der Ballungszentren sind 1- bis 3-stündige Mittagspausen (zwischen 12 und 15 Uhr) üblich. Samstags haben die Geschäfte landesweit zwischen 8 und 12 Uhr, in den Ballungszentren häufig auch bis 17 Uhr geöffnet. Sonntags sind die Geschäfte geschlossen (ausgenommen Kurgebiete und Tourismus-Zentren rund um die Seen).
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Richtgeschwindigkeiten
PKW mit Anhänger: auf Landstraßen 80 km/h (mit Anhängern über 750 kg) bzw. 100 km/h; auf der Autobahn 100 km/h.
Wohnmobile bis 3,5 t: auf Landstraßen 100 km/h, auf Autobahnen 130 km/h (110 km/h von 22-5 Uhr früh auf allen Autobahnen außer der A1 und der A2).
Wohnmobile bis 7,5 t: auf Landstraßen 70 km/h, auf Autobahnen 80 km/h.
Auf Durchfahrtsstraßen im Ortsgebiet gilt für alle Fahrzeuge 50 km/h, sofern nicht anderes angezeigt wird. In innerstädtischen Wohngebieten gibt es häufig 30 km/h-Beschränkungen. Achtung: In diesen Straßen gilt Vorrang für Rechtskommende - Stopp-Pflicht an mit weißen Zacken markierten Straßenzufahrten und -kreuzungen (Missachtung kann zu schweren Unfällen führen!).
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Wichtige Telefonnummern
ÖAMTC-Pannennotruf 120
ARBÖ-Pannennotruf 123
Feuerwehr 122
Polizei 133
Rettung 144
Euro-Notruf 112
Ärztenotdienst 141
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Verkehrsfunk
Verkehrsfunk erfolgt zu jeder vollen und halben Stunde nach den Nachrichtensendungen auf Ö3. Akute Behinderungen (wie Staus, Unfälle, witterungsbedingte Behinderungen) werden in das laufende Programm im jeweiligen Sendebereich eingeblendet und nach den Nachrichten zu jeder Stunde auf Ö3 wiederholt. Auskünfte über den Straßenzustand erhalten Sie über den Tonbanddienst des ÖAMTC, Tel.: (01) 17520.
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Verkehrsunfälle
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden besteht unverzüglich Meldepflicht bei Polizei oder Gendarmerie, bei Sachschäden nur dann, wenn die gegenseitige Identität nicht nachgewiesen wurde. KFZ und Motorräder müssen haftpflichtversichert sein.
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Wildes Camping
„Wildes“ Campieren ist nicht gestattet, da es dem Kärntner Naturschutzgesetz widerspricht. Parken ist untertags erlaubt, die Nächtigung darf aber nur am Campingplatz erfolgen. 21 Campingplätze bieten günstige Stellplätze an: Anreise am Abend, Abreise in der Früh. Preise bitte direkt beim Campingplatz anfragen. Frische Luft und Nachtruhe gibt es gratis dazu.
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Winterliche Verhältnisse
Bei winterlichen Fahrverhältnissen (Schneematsch, Schneefahrbahn oder Eis) darf man das Fahrzeug vom 1. November bis 15. März nur in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen oder, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht werden.
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